Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse, die durch

gesonderte Angebote oder Aufträge begründet werden.


Stand Januar 2026


1. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Beratungsleistungen und sonstigen Tätigkeiten von Dr. Ingo Giehl, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

 

2. GEGENSTAND UND UMFANG DER LEISTUNG

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Management- und Interimsleistungen in den Bereichen Strategie, Künstliche Intelligenz, digitale Transformation und Unternehmenssteuerung.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Projektauftrag.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Berufspraxis und entsprechend dem im Einzelvertrag definierten Leistungsumfang.
(4) Der Auftragnehmer kann zur Unterstützung seiner Leistungen technische Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) einsetzen. Diese Systeme dienen ausschließlich der Analyse, Strukturierung oder Texterstellung im Rahmen der vereinbarten Beratungsleistungen. Der Einsatz erfolgt nach bestem Wissen und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des EU AI Act und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die vollständige regulatorische Konformität aller externen, eingesetzten Systeme. Die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit der Beratung bezieht sich ausschließlich auf die selbst erbrachten Leistungen. Eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung findet nicht statt.

(5) Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seiner Leistungen keine Rechtsberatung. Insbesondere stellen Einschätzungen zu gesetzlichen, regulatorischen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf den EU AI Act – keine verbindliche rechtliche Beratung oder Rechtsprüfung dar.
Die Leistungen dienen der fachlichen, organisatorischen und methodischen Unterstützung des Auftraggebers bei der Einordnung, Strukturierung und Umsetzung von Compliance-Anforderungen.
Die Herstellung der finalen rechtlichen Konformität und Rechtssicherheit obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und erfordert gegebenenfalls die Prüfung durch einen qualifizierten internen oder externen Rechtsberater.
Eine Haftung des Auftragnehmers für rechtliche Bewertungen oder rechtliche Konsequenzen aus einer unterlassenen oder unzureichenden juristischen Prüfung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


 



3. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Gegenzeichnung eines Einzelauftrags zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


 

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Der Auftragnehmer darf die vom Auftraggeber übergebenen Informationen als richtig und vollständig ansehen, sofern keine begründeten Zweifel bestehen.

 

5. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Tagessatzes oder Projektbudgets, wie im Einzelauftrag festgelegt.
(2) Alle Honorare verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Verzugsfall behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(4) Reisekosten und Spesen werden – sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist – zusätzlich zum vereinbarten Honorar nach tatsächlichem Aufwand gemäß Belegen abgerechnet.

Abgerechnet werden insbesondere die tatsächlich angefallenen und belegten Reise- und Übernachtungskosten, wie

  • Bahnfahrten 2. Klasse,
  • Flugreisen Economy Class,
  • Taxi- und ÖPNV-Kosten sowie
  • Hotelübernachtungen in geschäftsüblicher Business-Kategorie.

Bei Nutzung des eigenen PKW werden 0,45 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet.

Verpflegungsmehraufwendungen werden gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Pauschalen angesetzt.

Reisezeiten gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit und werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht im Einzelauftrag ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wird.
(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 


6. LEISTUNGSERBRINGUNG UND SUBUNTERNEHMER

(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen persönlich oder durch qualifizierte Dritte.
(2) Der Auftragnehmer ist in der Ausführung seiner Tätigkeit weisungsfrei, handelt eigenverantwortlich und ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Subunternehmer einzusetzen, sofern die ordnungsgemäße Leistungserbringung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über den Einsatz von Subunternehmern im Rahmen der Beratung, soweit deren Mitwirkung für das jeweilige Projekt wesentlich ist.


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7. HAFTUNG

(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Deckungssumme seiner zum Zeitpunkt des Schadensfalls bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, maximal jedoch auf EUR 1.000.000,00 pro Schadensfall begrenzt. Die aktuelle Deckungssumme wird auf Anfrage offengelegt.
(5) Für Leistungen Dritter, die im Auftrag oder auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung
(6) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-Systeme eingesetzt werden, haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die aus der fehlerhaften Verarbeitung durch externe KI-Systeme resultieren, sofern der Auftragnehmer deren Auswahl und Nutzung mit der gebotenen Sorgfalt getroffen hat.
Die fachliche Prüfung und Verantwortung der Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt.


  1.  

8. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Subunternehmer einzusetzen, sofern die ordnungsgemäße Leistungserbringung gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über den Einsatz von Subunternehmern im Rahmen der Beratung, soweit deren Mitwirkung für das jeweilige Projekt wesentlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet alle Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung der gleichen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen des Auftraggebers mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) einsetzt, erfolgt deren Nutzung ausschließlich in datenschutzkonformen, vertraglich abgesicherten Umgebungen, in denen die Verwendung von Eingaben zu Trainingszwecken ausgeschlossen ist.
Eine Eingabe vertraulicher oder personenbezogener Informationen in öffentlich zugängliche KI-Systeme erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Sofern erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) geschlossen.
(4) Der Auftragnehmer dokumentiert auf Anfrage des Auftraggebers die eingesetzten KI-Systeme und deren datenschutzrechtlichen Status.
Soweit der Auftraggeber untersagt, dass bestimmte Informationen in KI-Systeme eingegeben werden, trägt der Auftragnehmer Sorge, dass diese Weisung beachtet wird.
(5) Diese Verpflichtungen gelten auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


9. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE

(1) Arbeitsergebnisse, Konzepte, Dokumente und Analysen des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
(2) Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Modelle und anonymisierte Erfahrungen aus dem Projekt auch für andere Projekte zu verwenden.
(4) Urheberrechte, Methoden und Know-how verbleiben beim Auftragnehmer.
(5) Das Nutzungsrecht an Arbeitsergebnissen geht erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

 

10. KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich oder in Textform (E-Mail ausreichend) gekündigt werden, sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Im Falle der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig. Für internationale Geschäftsbeziehungen können abweichende Regelungen im Einzelauftrag getroffen werden.

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